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Weiterentwicklung des gegliederten Schulwesens
Weiterentwicklung des gegliederten Schulwesens

Mit der im Juni 2009 vom Niedersächsischen Landtag verabschiedeten Novelle des Niedersächsischen Schulgesetzes wurde ein wichtiges Zeichen für die Weiterentwicklung der Schulstruktur in unserem Land gesetzt. Dabei knüpft Niedersachsen an den erfolgreichen Kurs der letzten Jahre an. So zeigt die Profilierung der Hauptschulen bereits messbare Erfolge: Die Gesamtzahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit Abschluss ist signifikant gestiegen. Der Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss betrug 2007 nur noch 7,5 %. Im Jahre 2003 waren es noch 10,5 % gewesen.

Die vorgenommen Veränderungen des Niedersächsischen Schulgesetzes treten mit Wirkung vom 1. August 2010 in Kraft. Die Veränderungen bei Hauptschulen und bei Realschulen im Detail:

Hauptschule

Hauptschülerinnen und Hauptschüler erhalten künftig sowohl eine grundlegende Allgemeinbildung als auch eine individuelle Berufsorientierung sowie eine individuelle Schwerpunktbildung in der beruflichen Bildung bis hin zu einer beruflichen Grundbildung. Dabei erfolgt eine Verzahnung zwischen allgemein bildenden und berufsbildenden Inhalten. Hauptschulen arbeiten eng mit berufsbildenden Schulen zusammen. Berufsorientierung und Berufsbildung werden zum integralen Bestandteil der Arbeit in der Hauptschule; berufsbildende Inhalte sind Teil des Unterrichtsangebots, wobei an der Hauptschule weiterhin alle Abschlüsse des Sekundarbereichs I (Hauptschulabschluss, Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss, Sekundarabschluss I – Realschulabschluss und Erweiterter Sekundarabschluss I) erworben werden können.

Seit dem Jahr 2003 wird in Niedersachsen ein Schwerpunkt auf eine stärkere Profilierung der Hauptschule gelegt. Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler auf den Übergang von der Schule in den Beruf vorzubereiten und ihre Ausbildungsfähigkeit und Berufswahlreife nachhaltig zu verbessern. Dazu wurden unter anderem die Pflichtstunden in der Hauptschule im Schuljahrgang 5 und 6 erhöht, der Unterricht in den Kernfächern Deutsch und Mathematik erweitert, die Klassenstärke gesenkt, die Betriebs- oder Praxis¬tage zur Stärkung der beruflichen Orientierung in den Schuljahrgängen 8 und 9 auf bis zu 80 Tage erhöht. Außerdem wurden ?die Hauptschulen bei der Einrichtung als Ganztagsschule vorrangig berücksichtigt und sozialpädagogische Fachkräfte eingesetzt.

Seit 2004 laufen zudem Modellprojekte und Schulversuche mit dem Ziel, die Ausbildungsfähigkeit und Berufswahlreife der Schülerinnen und Schüler zusätzlich zu stärken und die Abschlussquote weiter zu erhöhen. Auch werden besondere Kooperationsformen von Hauptschule und berufsbildenden Schulen erprobt. Die ausbildende Wirtschaft begrüßt, unterstützt und fördert eine solche weitere Verzahnung ausdrücklich. Daneben sollen alle erfolgreichen Formen der Kooperation mit berufsbildenden Schulen, Betrieben und anderen Partnern fortgeführt und weiterentwickelt werden. So erhalten z. B. in Neustadt und Hameln Schülerinnen und Schüler des 9. und 10. Schuljahrgangs Fachpraxis- und Fachtheorieunterricht an der berufsbildenden Schule. Die Ergebnisse der Schulversuche sind außerordentlich erfolgreich. Seit Beginn des Schulversuchs im Jahr 2004 sank zum Beispiel die Quote der Schülerinnen und Schüler, die den Hauptschulzweig der KGS Neustadt ohne einen Schulabschluss verlassen haben, von 19 % auf 0 % im Jahr 2008. Der Eintritt in die duale Berufsausbildung verdoppelte sich auf die Quote von 60 % der Schülerinnen und Schüler. In der Konsequenz werden diese erfolgreichen Wege der Kooperationen nun allen Hauptschulen eröffnet. Durch verbindliche Absprachen der Schulen untereinander wird die inhaltliche Verzahnung von allgemeiner und beruflicher Bildung sichergestellt.

Zum Schuljahresbeginn 2009/2010 wird der Schulversuch "Neustädter Modell" in modifizierter Form auf die Standorte Nienburg, Springe und Wolfenbüttel ausgeweitet. An der Durchführung sind insgesamt drei berufsbildende Schulen und fünf Hauptschulen beteiligt. Die Schulversuche in Neustadt (seit 01.08.2004) und Hameln (seit 01.08.2008) mit vier Hauptschulen bzw. dem Hauptschulzweig der Kooperativen Gesamtschule und drei berufsbildenden Schulen werden fortgesetzt.

Realschule

Realschülerinnen und Realschüler erhalten neben einer erweiterten Allgemeinbildung eine allgemeine Berufsorientierung. Des Weiteren eröffnet die Realschule durch Stärkung der Berufsorientierung und durch die Bildung von Schwerpunkten (Profilen) in den 9. und 10. Schuljahrgängen den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich auf eine spätere Berufsausbildung ebenso wie auf ein späteres Studium vorzubereiten. Folgende Schwerpunkte sind möglich: Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales. Jede Realschule bietet mindestens zwei dieser Schwerpunkte an. Am Ende der Sekundarstufe I können an der Realschule wie bisher alle Abschlüsse (Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss, Sekundarabschluss I – Realschulabschluss, Erweiterter Sekundarabschluss I) erworben werden.

Die gute Arbeit der Realschulen und die hohe Akzeptanz bei Eltern und Schülerinnen und Schülern liegen im Angebot zeitgemäßer Unterrichtsinhalte ebenso wie in den praktizierten Lernformen begründet. Schülerinnen und Schüler erhalten neben einer soliden Grundbildung mit berufsvorbereitenden Elementen eine erweiterte Allgemeinbildung, die es ihnen ermöglicht, nach Abschluss der 10. Klasse eine Fachoberschule, ein Fachgymnasium oder ein Gymnasium zu besuchen. Die Möglichkeit, das Abitur auf diesem Bildungsweg zu erwerben, ist gerade für "Spätstarter" attraktiv, die so die Allgemeine Hochschulreife nach 13 Jahren erwerben können. Die Realschule eröffnet den Schülerinnen und Schülern eine hervorragende Möglichkeit, sich auf eine spätere Berufsausbildung ebenso wie auf ein späteres Studium vorzubereiten.

Die Berufsorientierung an der Realschule orientiert sich am jeweiligen Profil und wird zeitlich gegenüber den bisherigen Regelungen verstärkt. Kooperationen mit berufsbildenden Schulen sind anzustreben (z. B. Fachlehrkräfte der berufsbildenden Schulen unterrichten an der Realschule). Mit der Bildung der fachlichen Schwerpunkte in den Schuljahrgängen 9 und 10 der Realschule werden die Real¬schülerinnen und Realschüler noch besser als bisher auf die Fortsetzung des Bildungsweges an einer Fachoberschule, einem Fachgymnasium oder einem Gymnasium vorbereitet. Auf diese Weise soll die Quote der Hochschulzugangsberechtigung, die im Jahr 2003 bei 38,4 Prozent lag und bis heute auf über 40 Prozent gesteigert wurde, weiter erhöht werden.

Zusammenarbeit von Haupt- und Realschulen

Als Schulträger können Kommunen die organisatorische Zusammenarbeit von Haupt- und Realschule weiter ausbauen, um bei zurückgehenden Schülerzahlen ein wohnortnahes Angebot vorzuhalten. In Niedersachsen bestehen heute schon mehr als 200 organisatorisch zusammengefasste Haupt- und Realschulen, deren Arbeit sich bereits pädagogisch und organisatorisch bewährt hat. Diese erweiterte Zusammenarbeit ermöglicht den Schulen den gemeinsamen Unterricht von Haupt- und Realschülern in allen Fächern mit Ausnahme der Fächer Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache.

Mit Inkrafttreten des Änderungserlasses "Übertragung erweiterter Entscheidungsspielräume an Eigenverantwortliche Schulen" kann in den Schuljahrgängen 5 bis 7 in zusammengefassten Haupt- und Realschulen in allen Fachbereichen und Fächern, mit Ausnahme der Kernfächer Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache, künftig gemeinsamer Unterricht durchgeführt werden. Grundlage des Unterrichts sind weiterhin die Kerncurricula für die Hauptschule und die Realschule. Die Leistungsbewertung erfolgt schulformbezogen. Durch gemeinsamen Unterricht kann jahrgangsübergreifender Unterricht insbesondere in der Hauptschule vermieden werden. Der Schulvorstand entscheidet über gemeinsamen Unterricht. Hiermit erhält er eine zusätzliche Entscheidungskompetenz, um auf die besondere Situation der eigenen Schule angemessen reagieren zu können.

Einführung des Abiturs nach zwölf Schuljahren auch an allen Gesamtschulen

Mit der im Juni 2009 vom Niedersächsischen Landtag verabschiedeten Novelle des Niedersächsischen Schulgesetzes wurde beschlossen, dass künftig – ab dem Jahr 2018 – im Interesse einheitlicher Bildungsbedingungen auf dem Weg zum Abitur auch an allen Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe die allgemeine Hochschulreife nach zwölf Schuljahren vergeben wird.

Die allgemeine Hochschulreife wird künftig bundesweit an den Gymnasien nach zwölf Schuljahren erworben, in Niedersachsen ab dem Jahr 2011. Diese Regelung galt in Niedersachsen bislang auch bereits für die Gymnasialzweige der nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen. Nur die nach Schuljahrgängen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen, dies sind zurzeit neun von 32 Kooperativen Gesamtschulen in öffentlicher Trägerschaft, sowie die Integrierten Gesamtschulen vergeben bislang in Niedersachsen noch die allgemeine Hochschulreife nach dreizehn Schuljahren.

Die Integrierte Gesamtschule (IGS) befähigt ihre Schülerinnen und Schüler, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg berufs- oder studienbezogen fortzusetzen. Bei der Aufnahme in die Schule kann die IGS zur Erreichung eines repräsentativen Querschnitts der Schülerschaft mit angemessenen Anteilen leistungsstärkerer wie leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler das Aufnahmeverfahren differenzieren. Da die IGS Schülerinnen und Schüler aufnimmt, die von ihrer Leistungsfähigkeit und von ihren Leistungsbeurteilungen her gesehen wie Gymnasialschülerinnen und Gymnasialschüler beschult werden können, muss diesen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben werden, ihrem Leistungspotenzial entsprechend die allgemeine Hochschulreife nach 12 Jahren zu erreichen. Bei der Einführung des Abiturs nach zwölf Schuljahren finden die wesentlichen Gestaltungsprinzipien der IGS weiterhin Berücksichtigung:

  • der Stellenwert der 5. und 6. Schuljahrgänge ohne äußere Fachleistungsdifferenzierung
  • die Wahlpflichtgestaltung ab dem 6. bzw. 7. Schuljahrgang mit Bezug auf die zweite Fremdsprache,
  • die äußere Fachleistungsdifferenzierung in den Fächern Mathematik und Englisch ab Schuljahrgang 7, in Deutsch ab Schuljahrgang 8 und in Naturwissenschaften ab Schuljahrgang 9,
  • der gemeinsame, integrierte Unterricht in nicht differenzierten Fächern,
  • der Wechsel zwischen den Kursen auf den verschiedenen Anforderungsniveaus am Ende des Schuljahres auf der Grundlage der Leistungsbeurteilungen für die Schülerin und den Schüler sowie die Klassenkonferenzentscheidung über die Kurszuweisung,
  • das Aufrücken ohne Versetzungsentscheidung in den Schuljahrgängen, in denen keine Abschlussprüfungen stattfinden,
  • die Ausgabe von Lernentwicklungsberichten in den Schuljahrgängen 5 bis 8 und von Notenzeugnissen in den Schuljahrgängen 9 und 10 nach den Zeugnisbestimmungen und
  • die Gleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler der Integrierten Gesamtschule mit den Hauptschülerinnen und Hauptschülern und den Realschülerinnen und Realschülern, die am Ende des Sekundarbereichs I den Schulabschluss erwerben, der zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigt und nach dreizehn Schuljahren zum Abitur führt.

Der integrative Charakter der Gesamtschulen bleibt damit erhalten. Über die Ausgestaltung des Wahlpflichtunterrichts mit Bezug auf die zweite Fremdsprache, die äußere Fachleistungs¬differenzierung auf drei Anforderungsniveaus in den vier Fächern einschließlich vergleichbarer Fachstundenvorgaben wie für den gymnasialen Bildungsweg im Sekundarbereich I sowie die Führung der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe im 10. Schuljahrgang wird das erforderliche Leistungsniveau in der Integrierten Gesamtschule sicherzustellen sein, um die allgemeine Hochschulreife nach zwölf Schuljahren zu erwerben. Auch die nach Schuljahrgängen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen werden ihre pädagogisch erprobte und zum Profil und Selbstverständnis der Schule gehörende Gliederung weiterführen können.

Die Veränderungen gelten erstmals für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2010/11 den 5. Schuljahrgang der nach Schuljahrgängen gegliederten KGS oder der IGS besuchen werden.

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